Wolf im Goms erlegt

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 03. August 2021

 

Die kantonale Wildhut hat am 3. August 2021 auf Grundlage einer von Staatsrat Frédéric Favre erteilten Abschussbewilligung im Goms einen Wolf erlegt. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Am 3. August 2021 wurde im Goms ein Wolf von der Wildhut erlegt, nachdem der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, eine Abschussbewilligung erteilt hatte. Diese Bewilligung wurde am 23. Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Seit Beginn der Alpsaison ereignen sich regelmässig Wolfsangriffe auf Schafherden. Bis zum 16. Juli 2021 wurden im Goms mehr als 10 Schafe auf Alpen in einer geschützten Situation oder in einem nicht zumutbar schützbaren Gebiet getötet. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gemäss der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd (JSG) waren somit erfüllt. In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern überstellt.

Seit 2006 hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) bei 11 erteilten Abschussbewilligungen 5 einzelne Wölfe erlegt.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 03.08.2021 als pdf

 

Anmerkung von CHWOLF

Ob der Abschuss rechtmässig angeordnet worden war, konnten wir noch nicht abklären. Wir haben beim Staatsrat Frédéric Favre die Unterlagen, welche als Grundlage zur Abschussbewilligung dienten, zur Einsicht angefordert, jedoch bis jetzt noch nicht erhalten.

Die Schafe welche in einer geschützten Situation gerissen wurden, waren gemäss offiziellen Angaben behirtet und mit einem elektrifizierten 5- Litzenzaun eingezäunt. Laut einem Artikel im Blick waren die Schafe besser geschützt als die Behörden dies empfehlen. Die Züchter seien verzweifelt. Daraufhin hat CHWOLF seine spezielle fachliche Hilfe angeboten, den Zaun und die Situation wolfschutzspezifisch nach Schwachstellen zu untersuchen, um so herauszufinden, wo der Wolf allenfalls ein Schlupfloch gefunden haben könnte. Solche Schwachstellen, einmal lokalisiert, können meist mit einfachen Mitteln und wenig Aufwand verstärkt werden und weitere Wolfsübergriffe lassen sich so in vielen Fällen vermeiden.
Unsere Hilfeangebot wurde jedoch abgelehnt und eine Besichtigung der Situation verweigert!  Der Wille für die Umsetzung eines wirkungsvollen und lückenlosen Herdenschutzes scheint hier doch nicht so ausgeprägt zu sein, wie im Blick Artikel zum Ausdruck gebracht wurde.

Es ist uns zudem völlig unverständlich, dass Alpen, welche von den Kantonen als nicht mit zumutbarem Aufwand schützbar eingestuft wurden, überhaupt noch bestossen werden. Die Tierhalter setzen ihre Tiere so bewusst völlig schutzlos den einheimischen Beutegreifern aus und klagen dann lautstark und verlangen den Abschuss des Wolfes, wenn ihre Tiere zu Schaden kommen. Solche Risse sollten unserer Meinung nach nicht zu einer Abschussbewilligung gezählt werden dürfen. Leider ist es gemäss Jagdverordnung aber anders.

CHWOLF ist hier klar der Meinung, dass eine Alp, die von Schafen sinnvoll genutzt werden kann, auch schützbar ist. Eine mit Hirten und Hütehunden professionell geführte homogene Herde kann von Herdenschutzhunden auch in schwierigem Gelände und eingeschränkten Möglichkeiten zur Zäunung wirkungsvoll geschützt werden. Es ist nur eine Frage des Willens.

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