Abschuss eines Wolfes im Tessin genehmigt
Medienmitteilung des Kantons Tessin vom 18. Mai 2022
An seiner heutigen Sitzung hat der Staatsrat beschlossen, Massnahmen zu ergreifen, nachdem am 26. April 2022 im Gebiet Piedipiodi bei Cerentino im Rovana-Tal ein Wolfsübergriff stattgefunden hat. Im Verlauf des Angriffs wurden 19 Schafe getötet.
Grossraubtiere, darunter der Wolf, sind geschützt und stehen daher nicht auf der Liste der jagdbaren Tiere. Das Bundesgesetz erlaubt jedoch den Abschuss einzelner Wölfe, die erhebliche Schäden an Nutztieren verursachen. Die Jagdverordnung macht die Tötungsanordnung von der Überschreitung einer bestimmten Anzahl von Nutztieren (in diesem Fall 10) abhängig.
Damit die getöteten Nutztiere an ein Abschusskontingent dazugerechnet werden dürfen, müssen zumutbare Herdenschutzmassnahmen umgesetzt worden sein. Diese müssen technisch durchführbar, wirksam und wirtschaftlich vertretbar sein. Die in der Jagdverordnung vorgesehenen Herdenschutzmassnahmen sind Elektrozäune und Schutzhunde.
Im Fall von Cerentino sind diese Schutzmassnahmen aufgrund der schwierigen Geländeverhältnisse (steile Hänge, ständige Terrassierung, extreme Parzellierung und Streuung der Flächen sowie die geringe Grösse der Grundstücke) weder technisch durchführbar noch wirtschaftlich rentabel. Die 19 Schafe, die am 26. April 2022 dem Wolf zum Opfer fielen, sind daher als nicht schützbar zu betrachten und können daher dem Abschusskontingent angerechnet werden.
gesamte Medienmitteilung des Kantons Tessin vom 18.05.2022 als pdf (Italiensich)
Anmerkung von CHWOLF
Die 19 getöteten Schafe waren alle völlig ungeschützt. Somit musste der Wolf keine Herdenschutzmassnahmen umgehen um diese zu töten. Wir sind klar der Meinung, dass wenn eine Weidefläche oder Alp als nicht schützbar eingestuft wird, diese dann nicht mehr mit Schafen bestossen werden darf. Wer seine Schafe trotzdem in diesen Gebieten weiden lässt, macht dies auf eigene Verantwortung und muss damit rechnen, dass sie vom Wolf oder anderen Raubtieren angegriffen werden. Dies verstösst unserer Auffassung nach sogar klar gegen das Tierschutzgesetz. Jeder Tierhalter hat die Verpflichtung seine Tiere gegen Gefahren zu schützen und dies beinhaltet auch, sie vor dem Wolf zu schützen. Wird dies bewusst nicht gemacht, darf nicht der Wolf für die Fehler und Unterlassungen der Menschen verantwortlich gemacht werden.