Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf im Kanton Uri

Medienmitteilung des Kantons Uri vom 03. Juni 2022

 

Die Sicherheitsdirektion hat am 31. Mai 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal». Das Bundesrecht verbietet es jedoch, den Wolf im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital zu erlegen.

Zwischen dem 23. April 2022 und dem 10. Mai 2022 gab es verschiedene Hinweise (insbesondere Sichtbeobachtungen) auf eine Einzelwolfpräsenz im Urner Oberland (Gemeinden Göschenen, Wassen, Gurtnellen). Zwischen dem 14. und 23. Mai 2022 wurden in der Gemeinde Wassen im Gebiet zwischen «Hubel» und «Urschlauwi» (im Perimeter des eidgenössischen Jagdbanngebietes Fellital) bei mindestens drei Angriffen insgesamt 5 Ziegen und 13 Schafe vom Wolf gerissen. 7 Schafe wurden dabei auf zwei LN-Flächen (Landwirtschaftliche Nutzflächen) ohne Schutzmassnahmen gerissen und durften aufgrund geltendem Bundesrecht dem «Abschusskontingent» nicht zugeordnet werden.

Schadensschwelle erreicht
Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere anordnen, die erheblichen Schaden anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet werden, dies nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt sein oder nicht zumutbar schützbar.
Im vorliegenden Fall waren die Herden zwar «technisch» nicht geschützt. Die Risse ereigneten sich jedoch im Alpgebiet (Heimkuhweide Wassen) des Projekts «Alpkonzept Oberes Reusstal». Während der Zeit des Ausarbeitens des Konzepts gelten die entsprechenden Alpen im Projektgebiet als geschützt. Das Amt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben diese Vereinbarung im Jahr 2017 getroffen.
Das Alpgebiet «Kuhweide Wassen» gilt als Wolfspräsenzgebiet. Nach den Rissen von total 5 Ziegen und 6 Schafen wurde die Schadensschwelle von 10 getöteten Nutztieren erreicht.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Uri vom 03.06.2022 als pdf

 


CHWOLF ist entsetzt über die Vorgehensweise des Kantons Uri und kritisiert die erteilte Abschussbewilligung für einen Wolf im Kanton Uri aufs schärfste!


>>>  zur CHWOLF-Medienmitteilung vom 6. Juni 2022

Medienmitteilung des Vereins CHWOLF als pdf

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