Der Wolf bleibt bei der Berner Konvention streng geschützt

 

Der Antrag der Schweiz, den Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" herabzustufen, wurde am 29. November in Strassburg abgelehnt. Bei den 30 Stimmberechtigten des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention sprachen sich nur gerade sechs für den Schweizer Antrag aus.

CHWOLF freut sich sehr über diesen Entscheid! Es ist bereits der zweite Antrag der Schweiz, der abgelehnt wurde.

Das Übereinkommen über die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wurde 1979 in der Bundeshauptstadt unterzeichnet. Von 44 Ländern wurde dies, darunter die Schweiz sowie der Europäischen Union, ratifiziert.

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