Kärpfrudel darf reguliert werden

Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 01.12.2022

 

Das Bundesamt für Umwelt bewilligt die Regulierung des Kärpfrudels. Es dürfen maximal zwei Jungwölfe des Jahrgangs 2022 geschossen werden. Die Regulierung ist an Auflagen gebunden.

Nutztierrisse trotz Schutzmassnahmen
Während der vergangenen Alpsaison kam es im Kanton Glarus zu zahlreichen Wolfsangriffen auf Nutztierherden. Seit Mai 2022 wurden 106 Nutztiere getötet oder gelten als vermisst. Es waren Schafe und Ziegen betroffen, Angriffe oder Verluste bei Rindern sind nicht bekannt. Die Schäden wurden durch das Kärpfrudel und durch Einzelwölfe oder Wolfspaare verursacht. Einer dieser Einzelwölfe wurde aufgrund einer kantonalen Abschussverfügung am 13. August 2022 durch die Wildhut erlegt. Trotz grossen Anstrengungen und Schutzmassnahmen auf den Alpen, z. b.  durch eine Einpferchung der Tiere in der Nacht, kam es zu weiteren Schäden. 

Von den 50 durch das Kärpf-Wolfsrudel getöteten Schafen waren 10 geschützt, 1 Schaf war ungeschützt, die restlichen 39 Tiere wie auch die vermissten Schafe befanden sich auf einer Alp, wo ein Schutz derzeit als nicht zumutbar gilt. Das BAFU fordert den Kanton auf, die Bewirtschaftung der derzeit als nicht zumutbar schützbar geltenden Alpen zu prüfen und dem Bund zu melden, damit der Schaden durch Wolfsangriffe in der kommenden Alpsaison möglichst reduziert werden kann.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 01.12.2022 als pdf

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