Kanton Bern: In Guttannen wird ein Wolf zum Abschuss freigegeben
Medienmitteilung des Amts für Landwirtschaft und Natur, Kanton Bern vom 17. Juni 2022
Das Jagdinspektorat verfügt den Abschuss eines Wolfs in der Gemeinde Guttannen. Der Wolf hat im Juni bei zwei Ereignissen zehn Schafe gerissen. Der Abschuss muss innert 60 Tagen erfolgen.
In der Nacht auf den 7. Juni 2022 attackierte ein Wolf in Guttannen eine Schafherde und tötete vier Schafe. Die Herde wurde in den Tagen darauf innerhalb des Alpperimeters verlegt. In der Nacht auf den 11. Juni 2022 griff der Wolf die Herde erneut an. Dabei riss er sechs Schafe oder verletzte sie so stark, dass sie notgetötet werden mussten. Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung ist damit die Schadensgrenze erreicht und der Kanton Bern kann den Abschuss verfügen. Zwar waren die Tiere bei beiden Angriffen nicht wolfssicher geschützt, doch gilt die Alp als «mit zumutbarem Aufwand nicht schützbar».
Anmerkung von CHWOLF
Die Schafherde war bei beiden Angriffen NICHT wolfsicher geschützt. Somit musste der Wolf keine Herdenschutzmassnahmen umgehen um die 10 Schafe zu töten. Wir sind klar der Meinung, dass wenn eine Weidefläche oder Alp als nicht schützbar eingestuft wird, diese dann nicht mehr mit Schafen bestossen werden darf. Wer seine Schafe trotzdem in diesen Gebieten weiden lässt, macht dies auf eigene Verantwortung und muss damit rechnen, dass sie vom Wolf oder anderen Raubtieren angegriffen werden. Dies verstösst unserer Auffassung nach dann aber klar gegen das Tierschutzgesetz. Jeder Tierhalter hat die Verpflichtung seine Tiere gegen Gefahren zu schützen und dies beinhaltet auch, sie vor dem Wolf zu schützen. Wird dies bewusst nicht gemacht, darf nicht der Wolf für die Fehler und Unterlassungen der Menschen verantwortlich gemacht werden.