Kanton Graubünden erlässt Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf
Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 30. August 2022
Auf drei Schafalpen auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters wurden bei insgesamt 15 Angriffen mehr als zehn Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung ist die Schadenschwelle für einen Wolfsabschuss damit überschritten. Die Schäden wurden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht, welche bereits im Alpsommer 2021 an diversen Nutztierrissen auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.
Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Trotz erhöhtem Monitoringaufwand wurden während dieser Zeit im vorliegenden Fall keine Jungwölfe festgestellt, womit eine Rudelbildung aus wildtierbiologischer Sicht zunehmend unwahrscheinlich ist. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton per 1. September deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt gemäss gesetzlicher Vorgabe für eine Dauer von 60 Tagen.
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