Kanton St. Gallen bewilligt Abschuss eines Wolfes

Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 19. September 2022

 

Auf einer Alp der Gemeinde Flums wurden in diesem Sommer zehn Schafe in einer geschützten Herde von zwei Wölfen gerissen. Der Kanton erlässt jetzt eine Abschussbewilligung, da die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 19.09.2022 als pdf

 


Anmerkung von CHWOLF

Gemäss revidierter Jagdverordnung, welche am 15. Juli 2021 in Kraft trat, kann ein Kanton über einen Einzelwolf-Abschuss verfügen, wenn dieser innerhalb eines Monates 10 Schafe oder Ziegen in geschützten Herden gerissen hat. Im vorliegenden Fall sind laut Medienmitteilung des Kantons St. Gallen jedoch zwei Wölfe für die Schäden verantwortlich. Die 10 Schafe teilen sich somit auf zwei Wölfe auf und beide haben demzufolge die Schadensschwelle von 10 gerissenen Schafen noch nicht erreicht. Wir sind deshalb klar der Meinung, dass der Kanton zuerst die Resultate der genetischen Analysen abwarten muss um die gerissenen Tiere dem schadenstiftenden Wolf anzurechnen, bevor er eine Abschussbewilligung erteilt.

Zudem handelt es sich bei den beiden Wölfen um ein Wolfspaar. Welpen konnte der Kanton bisher noch keine nachweisen, dies heisst aber nicht, dass es zu keiner Reproduktion gekommen ist. Bei einem Rudel wäre nicht mehr der Kanton für eine Abschussbewilligung zuständig, sondern der Bund.

CHWOLF wird nun prüfen, ob die Abschussbewilligung des Kantons St. Gallen rechtsmässig erteilt wurde.
 

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