Regulierungsabschüsse im Val d'Hérens - Einer der beiden erlegten Wölfe war kein Jungtier aus dem Rudel

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 29. Juli 2022

 

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 29.07.2022 als pdf

 

Anmerkung von CHWOLF
CHWOLF ist empört über den fälschlichen Abschuss des 6-jährigen Wolfes und den Abschuss einer trächtigen Jungwölfin im Val d'Hérens. Anstelle von 2 Jungwölfen wurde somit ein neues Rudel ausgelöscht. CHWOLF wird die Sachlage genau prüfen und allenfalls weitere Schritte in die Wege leiten.

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