Wildhüter dürfen einen Luchs im Berner Oberland abschiessen

Medienmitteilung des Kantons Bern vom 23. Mai 2022

 

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat eine Bewilligung für den Abschuss eines Luchses im Berner Oberland erteilt. Der Luchs hat in den letzten 12 Monaten mehr als 15 Nutztiere getötet. Dies, obwohl die betroffenen Nutztierhalter verschiedene Massnahmen ergriffen hatten, um die Risse zu vermeiden. Aufgrund des ungewöhnlichen Rissmusters, Bildern von Fotofallen, sowie einem Sender, konnten die Vorfälle eindeutig diesem Luchs zugeordnet werden. Der Abschuss darf nur durch die kantonalen Wildhüter ausgeführt werden. Die Abschussbewilligung gilt nur für die Gemeinden Wilderswil, Saxeten, Därligen, Leissigen, Krattigen, Aeschi bei Spiez, Reichenbach im Kandertal (exkl. Perimeter eidgenössisches Jagdbanngebiet Kiental) oder Frutigen. Die Abschussverfügung ist vom 20. Mai 2022 bis am 19. Juli 2022 befristet.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Bern vom 23.05.2022 als pdf

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