Abschuss eines Wolfs in der Region Brigerberg-Ganter (VS) angeordnet

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 7. Juli 2023

 

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs auf der Alpe Furggubäum in der Region Brigerberg-Ganter angeordnet. Das Grossraubtier hat 10 Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alpe getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet hat.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 07.07.2023 als pdf

 

 

Anmerkung CHWOLF


Viele Alpen dürfen von den Kantonen als sogenannt «nicht zumutbar schützbar» eingestuft werden, obwohl diese ganz klar schützbar wären. Die Kriterienliste des Bundes zur Bezeichnung von «nicht zumutbar schützbaren» Alpen, welche im Juni 2022 in Kraft trat, ist haarsträubend. Zum Beispiel werden Alpen unter 10 Normalstössen – dies entspricht ca. einer Herdengrösse von 60 Schafen – per se als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft. (laut Kriterienliste: Der Aufwand für HS-Massnahmen ist aufgrund der geringen Herdengrösse i.d.R. zu hoch). Auch Ziegen, welche nicht gemolken werden, können laut Kriterienliste nicht geschützt werden (Die ungehinderte Bewegung der Nutztiere lässt i.d.R. kein Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen zu).
Auf diesen Alpen dürfen die Schafe im offenen Weidegang, völlig ungeschützt gesömmert werden, auch wenn die Alpen mitten im Wolfsgebiet liegen. Die Weidetiere gelten auf dem Papier dann als geschützt.


CHWOLF ist klar der Meinung, dass auf einer Alp, welche als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft wird, keine Tiere mehr gesömmert werden dürfen. Denn nach geltendem Tierschutzgesetz Art. 4 hat jeder Tierhalter die Verpflichtung für das Wohlergehen seiner Tiere zu sorgen, sie vor Angst, Schmerz, Leiden oder Schäden zu bewahren. Dies gilt auch, sie vor Wölfen zu schützen – nicht nur auf dem „Papier“ sondern auf den Weiden!Werden trotzdem Schafe oder Ziegen völlig ungeschützt gesömmert, geschieht dies in Eigenverantwortung des Tierhalters und in vollem Wissen um die Gefahr.
Es darf dann nicht sein, dass ein geschütztes Wildtier wie der Wolf, welches sich völlig normal oder arttypisch bei Gelegenheit von einfach zu jagender Beute ernährt, geschossen wird, nur weil Tierhalter und Politiker aus ökonomischen Gründen nicht gewillt sind, die Tiere zu schützen.

 

Kriterienliste des BAFU zur Bezeichnung von «nicht zumutbar schützbaren» Alpen als pdf

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