Der Gesamtbundesrat hält sich nicht an Gesetze und missachtet die Demokratie
Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 06.11.2023
CHWOLF ist empört und zutiefst enttäuscht, dass der Gesamtbundesrat die Abschusspläne von Bundesrat Rösti und seinem Umweltdepartement gutgeheissen hat.
Die neue Jagdverordnung mit einer solch extremen Lockerung des Wolfsschutzes ohne ordentliche Vernehmlassung auf den 1.12.2023 in Kraft zu setzen, verstösst gegen das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren. Mit der Einführung eines Schwellenwertes von 12 Rudeln in der Schweiz und der dadurch massiven Reduktion des Wolfsbestandes von ca. 70%, verstösst die Jagdverordnung auch gegen die Berner Konvention und missachtet den Willen des Volkes, welches sich im September 2020 an der Urne gegen eine Lockerung des Wolfsschutzes aussprach.Ein Gesamtbundesrat, welcher den Willen des Volkes mit Füssen tritt, demokratische Regeln aus-hebelt, um die Interessen einer Minderheit durchzubringen, gegen Bundesgesetze und internationale Vereinbarungen verstösst, entspricht nicht dem demokratischen Verständnis der Schweiz. 20 der aktuell bestehenden 32 Wolfsrudel zum Abschuss frei geben und im selben Atemzug betonen, dass der Wolf eine geschützte Tierart bleibt, ist ein Hohn und Widerspricht dem Artenschutz!
gesamte Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 6.11.2023 als pdf