Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden

Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 26. Oktober 2023

 

Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Das BAFU gewichtet insbesondere das zunehmend schädliche Verhalten mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 26.10.2023 als pdf

Inhalt


RSS CHWOLF-Feed abonnieren

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.