Proaktive Regulierung des Wolfs 2023-2024 im Wallis – die Abschüsse sind angeordnet

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 28. November 2023

 

Nach der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Wolfes im Wallis umgehend anzuordnen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung erfüllt sind, und zwar in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird. Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig und wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Kanton hatte beim BAFU die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entspricht.

Staatsrat Frédéric Favre hat entschieden, die proaktiven Regulierungsabschüsse für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais umgehend anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nämlich positiv auf das Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 15. November reagiert.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 28.11.2023 als pdf

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