Referendum gegen das erneut missratene Jagdgeset
Pressemitteilung des Referendumskomitees «Wolfs-Hirten» vom 11. Januar 2023
CHWOLF ergreift zusammen mit weitern Organisationen das Referendum gegen das erneut missratene Jagdgesetz.
Drei Jahre nach der letzten Revision des Jagdgesetzes im September 2019 und dem Volks-Nein im September 2020, verabschiedeten Stände- und Nationalrat am 16. Dezember 2022 eine neue Revision des Jagdgesetzes. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Mit dieser Revision wird der Schutz des Wolfes massiv herabgestuft. Ungenau definierte Vorgaben und schwammige Bestimmungen wie «…Bestand der Population nicht gefährden…» oder «Lebensräume zu schützen oder die Artenvielfalt zu erhalten» oder vage Schadensdefinitionen ermöglichen den Kantonen einen grossen Spielraum, um Abschussverfügungen zu erwirken. Auch die Möglichkeit präventiver Abschüsse sieht das revidierte Jagdgesetz wieder vor. Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen.
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