Kanton Uri gibt Wolf zum Abschuss frei, welcher völlig ungeschützte Ziegen auf einer als "nicht zumutbar schützbar" deklarierten Alp gerissen hat
Medienmitteilung des Kantons Uri vom 24. Juni 2024
Schadenstiftender Wolf im Witenwasserntal zum Abschuss freigegeben
Die Sicherheitsdirektion hat am 24. Juni 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse im Witenwasserntal.
Auf der Alp Schweig, eingangs Witenwasserental, Realp, ereigneten sich in den vergangenen Tagen Wolfrisse, denen nach heutigen Erkenntnissen 14 Hausziegen zum Opfer gefallen sind. Zehn weitere Hausziegen werden noch vermisst.
Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.
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