Kanton Wallis darf auch das ganze Rudel Hérens-Mandelon abschiessen
Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 09. Oktober 2024
Proaktive Regulierung des Wolfs 2024-2025 - Angeordnete Abschüsse für das Rudel Hérens-Mandelon
Am 21. August beantragte der Kanton die Bewilligung für die vollständige Entnahme von vier Wolfsrudeln (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules). Während die Abschüsse inzwischen für drei Rudel (Nanz, Augstbord und Les Toules) genehmigt wurden, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für das Rudel Hérens-Mandelon keine Genehmigung erteilt.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat eine Ergänzung an das BAFU gerichtet, um die vollständige Entnahme des Rudels von Hérens-Mandelon vornehmen zu können. Seit dem ersten Antrag an das BAFU wurde nämlich ein Schaf in einer geschützten Situation getötet. Nachdem er die Bewilligung des BAFU erhalten hatte, beschloss Staatsrat Frédéric Favre, die proaktive Regulierung dieses Rudels anzuordnen. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie wird ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2024 rechtskräftig.
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