Regulierung des Chöpfenberg-Rudels ist nicht zulässig
CHWOLF reicht eine Aufsichtsbeschwerde ein

CHWOLF-Medienmitteilung vom 13. Oktober 2025

 

Der Schwyzer Regierungsrat hat am 02.09.2025 eine Regulations-Abschussverfügung für die einzige im Kanton Schwyz lebende Wolfsfamilie erteilt. Bis am 31.01.2026 sollen 2/3 der Welpen geschossen werden. Gegen diesen Entscheid des Regierungsrates hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Die Abschussverfügung ist nicht verhältnis­mässig und weder mit dem Jagdgesetz noch mit der Jagdverordnung vereinbar.

 

gesamte Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 13.10.2025 als pdf

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