Regulierung des Chöpfenberg-Rudels ist nicht zulässig
CHWOLF reicht eine Aufsichtsbeschwerde ein
CHWOLF-Medienmitteilung vom 13. Oktober 2025
Der Schwyzer Regierungsrat hat am 02.09.2025 eine Regulations-Abschussverfügung für die einzige im Kanton Schwyz lebende Wolfsfamilie erteilt. Bis am 31.01.2026 sollen 2/3 der Welpen geschossen werden. Gegen diesen Entscheid des Regierungsrates hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Die Abschussverfügung ist nicht verhältnismässig und weder mit dem Jagdgesetz noch mit der Jagdverordnung vereinbar.
gesamte Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 13.10.2025 als pdf
