Schadenstiftender Wolf in Realp (UR) ist erlegt
Medienmitteilung des Kantons Uri vom 27. Juni 2024
Auf der Alp Schweig, eingangs Witenwasserental, in der Gemeinde Realp hat ein Wolf nach neustem Kenntnisstand insgesamt 16 Ziegen gerissen; zehn weitere Hausziegen werden aktuell noch vermisst.
Aufgrund der Faktenlage erliess die Sicherheitsdirektion am 24. Juni 2024 eine Verfügung zum Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs. Die beauftragten kantonalen Wildhutorgane des Amts für Forst und Jagd haben den Wolf am 27. Juni 2024 um 4.00 Uhr morgens innerhalb des Abschussperimeters erlegt. Die Sicherheitsdirektion geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass der schadenstiftende Wolf erlegt wurde und die Abschussverfügung vollzogen werden konnte. Absolute Gewissheit besteht jedoch erst in zwei bis drei Wochen, wenn die Resultate der DNA-Analyse und weitere Informationen zur Identität des erlegten Tiers vorliegen.
Unmittelbar nach dem erfolgten Abschuss wurde ein zweites Wolftier auf der Alp Schweig in Realp gesichtet. Die Jagdverwaltung hat dem Tierhalter und dem Herdenschutzbeauftragten die Präsenz eines zweiten Wolfs mitgeteilt. Diese entscheiden über die Weiterführung von Herdenschutzmassnahmen wie beispielsweise dem Nachtpferch.
gesamte Medienmitteilung des Kantons Uri vom 27.06.2024 als pdf
Anmerkung CHWOLF
Das angebliche Einzeltier, welches auf der vom Kanton als "nicht zumutbar schützbar" eingestuften Alp Schweig 16 völlig ungeschützte Ziegen gerissen hat, war laut Medienmitteilung nicht alleine unterwegs. Sollte sich herausstellen, dass es sich um ein Paar handelt, das möglicherweise Welpen aufzieht, dann hätte der Kanton die Abschussbewilligung nicht erteilen dürfen. Bei einem Rudel muss zuerst das BAFU angehört werden.
Dass erst nach dem Abschuss die Anwesenheit eines weiteren Wolfes erkannt oder kommuniziert wurde, lässt auf eine höchst ungenügende Abklärung der Situation durch die zuständigen Behörden vor der Bewilligungserteilung schliessen.
Grundsätzlich ist CHWOLF der Auffassung, dass auch auf als „nicht zumutbar schützbar“ deklarierten Alpen keine Nutztiere ungeschützt gehalten werden dürfen. Denn werden Nutztiere ohne Schutz bewusst einer Gefahr ausgesetzt, verstösst der Tierhalter gegen das Tierschutzgesetz.