Wolf in der Region Sonnenberg-Lötschental erlegt

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 28. Juni 2025

 

Am Samstagmorgen wurde in der Region Sonnenberge-Lötschental ein Wolf erlegt. Anfang der Woche hatte der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, den Abschuss eines Wolfes in der betroffenen Region angeordnet. Das Raubtier hatte auf einer nicht schützbaren Alp 12 Nutztiere getötet. Damit waren die Voraussetzungen für einen Abschuss gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Diese erlaubt den Abschuss eines einzelnen Wolfes, wenn innerhalb von vier Monaten sechs Schafe oder Ziegen getötet wurden.


gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 28. Juni 2025 als pdf

 

Kommentar CHWOLF

Laut Jagdverordnung (JSV) müssen nach ersten Rissen auf als «nicht zumutbar schützbar» deklarierten Alpen/Weiden Notfallmassnahmen gemäss einem Herdenschutzkonzept der Alp ergriffen werden. Auf der betroffenen Alp wurde die Herde als Notfallmassnahme umgehend abgealpt.
Die Schafe wurden vom Tierhalter somit im vollen Wissen um die Gefahr ungeschützt auf der Alp gesömmert. Das verstösst unserer Auffassung nach gegen Art. 4 des Tierschutzgesetzes. Und im Tierschutzgesetz gibt es auch keine Klausel, die einen realen Schutz der Tiere durch eine kantonale Papier-Deklaration vorsieht.

Des Weiteren wurden diese Risse, die an real völlig ungeschützten Schafen stattfanden, von der kantonalen Behörde zum Abschusskontingent des Wolfes gezählt. Natürlich mit der Begründung des von der gleichen Behörde deklarierten Papier-Schutzes.
Das Ganze hat mit Arten-Management nicht mehr viel gemeinsam, das ist eher ein reines politzisch- und landwirtschaftlich inszeniertes Abschuss-Management.

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