Das Konzept Wolf Schweiz

Generell legt das Konzept die Rahmenbedingungen fest, die eine Abschwächung der Konflikte bewirken sollen, welche die Anwesenheit des Wolfs vor allem gegenüber der Schaf- und Viehzucht erzeugt. Langfristig soll die Umsetzung des Konzepts eine Koexistenz von Mensch und Wolf ermöglichen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erstellte 2004 das erste Konzept Wolf Schweiz, in dem die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen festgelegt werden.
Das Konzept ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden (Kantone). Es konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Das Konzept gewährleistet einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht es im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind. Vollzugshilfen des BAFU werden unter Einbezug der Kantone und aller betroffenen Kreise erarbeitet.

 

Das Konzept Wolf Schweiz wurde aufgrund der revidierten Jagdverordnung, die im Juli 2015 in Kraft trat angepasst. Das BAFU hat das neu überarbeitete Wolfkonzept am 19. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Wie mit Wölfen umgegangen wird, insbesondere wie die Zuständigkeiten und die Verfahren für Abschüsse von Einzelwölfen oder von wenig scheuen Jungwölfen in Rudeln geregelt sind, legt die revidierte Jagdverordnung fest. Um Rechtsbegriffe zu konkretisieren, wurde das Konzept Wolf überarbeitet.

Die wichtigste Anpassung im Konzept Wolf ist:

  • Ein Schema zur Einschätzung von problematischem Verhalten von Jungwölfen in Rudeln. Das Verhalten der Wölfe bei Begegnungen mit Menschen wird in folgende vier Kategorien eingeteilt:
    1. Unbedenkliches Verhalten
    2. Auffälliges Verhalten
    3. Unerwünschtes Verhalten
    4. Problematisches Verhalten (mit dem Potential zur Gefährdung von Menschen)


Ziel des Wolfkonzepts ist, Rahmenbedingungen für den Umgang mit den wachsenden Grossraubtierbeständen in der Schweiz zu schaffen. Es geht insbesondere darum, den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten und gleichzeitig die Anliegen der Bevölkerung zu berücksichtigen. Eingriffe in die Bestände sollen nur erfolgen, wenn die Schadenverhütungsmassnahmen ausgeschöpft sind. Das Konzept dient vorab den Kantonen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.


Das vollständige, aktuelle Konzept Wolf Schweiz
kann hier heruntergeladen und nachgelesen werden:

Konzept Wolf Schweiz, Stand 19. Januar 2016, Revision der Anhänge 2020

 

Zum Vergleich die früheren Versionen:

Konzept Wolf Schweiz 2008,Stand 1. Mai 2010

Konzept Wolf Schweiz, Stand 19. Januar 2016

Konzept Wolf Schweiz, Stand 19. Januar 2016, Revision der Anhänge 2017

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