Das Konzept Wolf Schweiz
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erstellte 2004 das erste Konzept Wolf Schweiz, in dem die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen festgelegt werden.
Das Konzept Wolf Schweiz ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichtsbehörde im Umweltbereich und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert die Vorgaben des Bundesumweltrechts in Bezug auf unbestimmte Rechtsbegriffe und den Umfang sowie die Ausübung des Ermessens. Damit soll eine einheitliche Vollzugspraxis gefördert werden. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind.
Rechtlicher Auftrag zum Konzept Wolf
Gemäss Art. 10bis der eidg. Jagdverordnung (JSV, SR 922.011) ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt ein Konzept zum Wolfsmanagement in der Schweiz zu erstellen. Das Konzept enthält namentlich Grundsätze über:
- den Schutz der Arten und die Überwachung von deren Beständen;
- die Verhütung von Schäden und von Gefährdungssituationen;
- die Förderung von Verhütungsmassnahmen;
- die Ermittlung von Schäden und Gefährdungen;
- die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen und Schäden;
- die Vergrämung, den Fang oder, soweit nicht bereits durch die Art. 4bis und 9bis geregelt, den Ab-schuss, insbesondere über die Erheblichkeit von Schäden und Gefährdungen, den Massnahmeperi-meter;
- die internationale und interkantonale Koordination der Massnahmen;
- die Abstimmung von Massnahmen dieser Verordnung mit Massnahmen in andern Umweltbereichen.
Das vollständige, aktuelle Konzept Wolf Schweiz kann hier heruntergeladen und nachgelesen werden:
Konzept Wolf Schweiz, Stand 1.7.2023, Revision 2023
Zum Vergleich die früheren Versionen:
Konzept Wolf Schweiz, Stand 19. Januar 2016, Revision der Anhänge 2020
Konzept Wolf Schweiz, Stand 19. Januar 2016, Revision der Anhänge 2017
