Vorgehen der Behörden im Schadenfall

Das Vorgehen der Behörden im Schadenfall wird neu direkt in der revidierten Jagdverordnung geregelt, die seit dem 15. Juli 2015 in Kraft ist. Die Regelungen im Konzept Wolf verlieren somit ihre Gültigkeit.

>>>  Schweizerische Jagdverordnung JSV, Revision vom 15.07.2015 (pdf)

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