Vorgehen der Behörden im Schadenfall

Das Vorgehen der Behörden im Schadenfall ist in der revidierten Jagdverordnung geregelt, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist. Die Regelungen im Konzept Wolf verlieren somit ihre Gültigkeit.

>>>  Schweizerische Jagdverordnung JSV vom 29. Februar 1988, Stand 1. Februar 2025 (pdf)

 

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