Herdenschutzhunde

Herdenschutzhunde werden seit Jahrhunderten in Europa und Asien eingesetzt um Nutztiere vor Raubtieren zu schützen. Der Herdenschutzhund lebt permanent mit der Herde und verteidigt diese gegen Angriffe. In der Schweiz schützt er seine Herde vor Wolf, Luchs, Bär, Fuchs, wildernden Hunden und Raubvögeln wie Kolkrabe oder Adler. Von Geburt an wird er geprägt auf das Umfeld der Nutztiere, denn die enge soziale Bindung zu den Schafen ist zentral für seine Aufgabe als Herdenschutzhund. Die Bindung zum Menschen beschränkt sich auf ein Minimum. Sein Schutzverhalten ist vererbt und muss ihm nicht beigebracht werden. Ein Herdenschutzhund arbeitet sehr selbständig und schützt die Herde indem er sein Territorium markiert, durch abschreckendes Bellen und Dominanzverhalten gegenüber dem Angreifer. Zum Kampf kommt es selten.

Es gibt über 30 verschiedene Herdenschutzhunderassen, die meisten davon stammen aus Europa und Asien. In der Schweiz werden hauptsächlich der französische „Chien de Montagne des Pyrénées“ (FCI Gruppe 2, FCI-Standard Nummer 137) und der italienische „Cane da Pastore Maremmano Abruzzese“ (FCI Gruppe 1, FCI-Standard Nummer 201) eingesetzt.

Cane da Pastore Maremmano-Abruzzese                                    Chien de Montagne des Pyrénées
(Maremmano-Abruzzese)                                                                 (Pyrenäenberghund oder auch Patou)


Die Aufzucht und Ausbildung zum einsatzfähigen Herdenschutzhund dauert ca. 2 Jahre. Die Anforderungen an einen Herdenschutzhund in der Schweiz ist anders als zB. in den Abruzzen oder in Ungarn,  wo es nie einem Wanderer in den Sinn käme, mitten durch die Schafherde zu wandern. In unserem Alpenraum mit dem vielen Tourismus, wo viele Wanderwege direkt durch die Alpweiden führen, ist die Situation für den Herdenschutzhund schwieriger.

Welpen, Montagne des Pyrénées


Ein einsatzfähiger Herdenschutzhund muss folgende arbeitsrelevanten Merkmale erfüllen:

  • Perfekt integriert und Herdentreu: der Hund ist primär an die Schafe gebunden d.h. sein Verhalten orientiert sich immer an den Schafen und er kehrt nach Unruhe und Störung sofort wieder zur Herde zurück.
  • Zuverlässiges Schutzverhalten: bei Störung zeigt der Hund gute Aufmerksamkeit und reagiert schnell. Er positioniert sich beobachtend zwischen die Herde und „Störung“, bellt und steckt sein Territorium ab.
  • Kein Verursachen von Verletzungen an Herdentieren
  • Kein aggressives Verhalten gegenüber Personen
    Nähern sich unbekannte Personen der Herde, wird der Hund mit kräftigem Bellen und meist rascher Annäherung auf eine kurze Distanz reagieren. Er wird in der Folge weiter kräftig bellen und intensiv Beobachten bis sich die Personen wieder entfernt haben. Es kann auch sein, dass der Hund die „Eindringlinge“ bis an den Rand der Weide begleitet und erst dann zur Herde zurückkehrt. Er sollte jedoch immer etwas Abstand halten und darf gegenüber Menschen kein direkt-aggressives Verhalten zeigen.
  • Angepasstes Verhalten gegenüber fremden Hunden: Imponiergehabe, Bellen, Knurren und Wegbeissen fremder Hunde in der Nähe der Herde sind normal. Es sollen dadurch jedoch keine Verletzungen entstehen. Rennt ein fremder Hund allerdings mitten in die Herde hinein, muss mit einer heftigen Reaktion der Herdenschutzhunde gerechnet werden.
  • Umgängliches und vertrautes Verhalten gegenüber Bezugspersonen
  • Kein Wildern und Streunen: der Hund bleibt auf seinem Territorium bei seiner Herde.

 

Link zu "Herdenschutzhunde Schweiz", der Fachstelle für Herdenschutzhunde der AGRIDEA

 

Merkblätter und Wegleitungen


Merkblatt «Herdenschutz mit Hunden» (AGRIDEA, 2017)

Dieses Merkblatt richtet sich vor allem an Personen, die die Anschaffung von Hunden zu Herdenschutz-
zwecken in Erwägung ziehen oder bereits Hunde zum Schutz ihrer Nutztierherden besitzen.
Das Merkblatt ist aber auch für generell am Thema interessierte Personen sehr zu empfehlen.

Merkblatt «Arbeitshunde in der Landwirtschaft» (AGRIDEA, 2017)

Dieses Merkblatt richtet sich vor allem an Personen, die sich für den Einsatz von Arbeitshunden in der
Landwirtschaft interessieren, solche Hunde erwerben oder den Einsatz von ihnen optimieren wollen.
Das Merkblatt ist aber auch für generell am Thema interessierte Personen sehr zu empfehlen.

Wegleitung zum Herdenschutz Graubünden und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm (Plantahof GR, 2021)

Diese Wegleitung gilt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Herdenschutz des Bundes und regelt im Speziellen die Haltung und den Einsatz von durch den Kanton Graubünden anerkannten Herdenschutzhunden.

Anatolischer Hirtenhund (FCI Gruppe 2, FCI-Standard Nummer 331)

Der Kanton Graubünden lässt neben den beiden vom Bund offiziell anerkannten Herdenschutzhunderassen Maremmano Abruzzese und dem französischen Pyrenäenberghund, weitere geeignete Herdenschutzhunderassen zu.

Auf Bündner Alpen werden seit 2015, anlässlich eines ursprünglich vom Bund unterstützen Pilotprojektes, auch Anatolische Hirtenhunde eingesetzt und getestet. Trotz den sehr guten Erfahrungen und Ergebnissen, welche die Hirten und Alpbewirtschafter mit dem Einsatz dieser Herdenschutzhunderasse gemacht haben, erhalten sie von den Bundesbehörden keine Lizenz zum Hüten. Der Antrag auf Anerkennung der Anatolischen Hirtenhunde als offizielle Herdenschutzhunde wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) anfangs 2020 abgelehnt.
Im Kanton Graubünden werden die Anatolischen Hirtenhunde als Herdenschutzhunde seither auf kantonaler Ebene unterstützt.

Ausführlicher Artikel in der Tierwelt zu diesem Thema

Artikel «Keine Lizenz zum Hüten» erschienen in der Tierwelt Ausgabe vom 2. April 2020 als PDF

 

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