Unsere Schweizer Wölfe brauchen dringend Eure Hilfe!
Referendum

Wir sagen NEIN zum erneut missratenen Jagdgesetz
Das Parlament hat im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben. Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Vor allem in der heutigen Zeit, wo überall ein grosses Artensterben herrscht, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb setzen wir uns für den Wolf- und Artenschutz in der Schweiz ein.
CHWOLF ergreift zusammen mit dem Wildtierschutz Schweiz, dem Verein Wolf Facts, dem Verein Avenir Loup Lynx Jura, der Tessiner Gruppo Uomo e Biodiversità, der Wolfdog Association und der neu gegründeten Gruppe Wolfs-Hirten das Referendum „Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz“.
Die Unterschriftensammlung läuft
ab 29. Dezember 2022 bis zum 08. April 2023
Die Rücksendefrist für ausgefüllte Unterschriftenbogen ist der
31. März 2023
Warum ist dieses Referendum für die Wölfe in der Schweiz so wichtig?
Einfach gesagt - die Wölfe als wichtiger Teil unseres Ökosystems brauchen unseren Schutz!
Denn das neue Jagdgesetz schützt unsere grossen einheimischen Beutegreifer nicht, sondern lässt deren unsinnige, masslose und unkontrollierbare Tötung und letale Regulierung zu.
Das Kurz-Argumentarium
- Keine präventiven und sinnlosen Abschüsse geschützter Tiere
Das neue Jagdgesetz (JSG) ist ein Freipass für die Kantone, den Wolfsbestand unkontrolliert zu dezimieren. In Zukunft können Tiere einer geschützten Art getötet werden, die gar keine Schäden angerichtet haben. Es wird erlaubt ganze Wolfsfamilien abzuschiessen.
Das Argument der Menschengefährdung ist unsachlich und rein emotional, da es keine faktische Grundlage hat. Der Mensch passt nicht ins Beuteschema des Wolfes und ist durch diesen grundsätzlich nicht gefährdet.
- Gefährdung der Wolfspopulation
Das revidierte Jagdgesetz legt weder fest, ab wann eine Wildtierpopulation gefährdet ist, noch wer diese Population resp. deren Gefährdung kontrolliert.
- Nicht mit Berner Konvention vereinbar
Die massive Lockerung des Wolfsschutzes, wie sie das revidierte Jagdgesetz vorsieht, ist mit der Berner Konvention nicht vereinbar.
- Wille des Volkes wird missachtet
Der Wille des Volkes, welches eine Lockerung des Schutzes von Wölfen sowie anderer Wildtierarten im September 2020 an der Urne ablehnte, wird mit der Umsetzung des neuen Jagdgesetzes missachtet.
Es ist tragisch, dass in der heutigen Zeit, wo das Artensterben auch bei uns in der Schweiz massiv fortschreitet, sich unsere Politiker und Räte dermassen gegen die Natur- und den Artenschutz entscheiden! Geschützte Wölfe präventiv zu schiessen, bevor sie Schaden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden oder Gefährdung von Menschen zu verhüten, ist völlig unverständlich und auch nicht vereinbar mit der Berner Konvention! Das wird zu einer unkontrollierten und artenbedrohenden Dezimierung der Wölfe führen.
Wir sind überzeugt, dass ein Zusammenleben von Mensch, Wolf und Nutztier mit der Umsetzung von wirkungsvollen Herdenschutzmassnahmen möglich ist. Hierzu braucht es aber keine Hetze gegen den Wolf und keine Änderung des Jagdgesetzes, sondern ein Umdenken und vor allem auch die Bereitschaft, wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umzusetzen. Den Alpbewirtschaftern wäre zudem viel mehr gedient, wenn Geld und Energie statt in den Abschuss der Wölfe in den Herdenschutz fliessen würden.
Die NATUR mit ihrer ARTENVIELFALT ist unsere Lebensgrundlage und somit unser KAPITAL. Diese gilt es MEHR denn JE zu schützen!
Deshalb sagen wir NEIN zum erneut missratenen Jagdgesetz
Helft bitte mit
dieses erneut missratene Jagdgesetz zu verhindern und die benötigten 50'000 Unterschriften für das Referendum so rasch wie möglich zu sammeln!
Die Unterschrifts-Faltkarten A5 (für bis zu 5 Unterschriften) können hier, oder auf der Website des Referendumskomitee www.nein-zum-jagdgesetz.ch in Deutsch, französisch und italienisch heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden oder per Mail an info@nein-zum-jagdgesetz.ch oder auch bei uns per E-Mail bestellt werden.
Bitte ausgefüllte Unterschriftenbogen bis spätestens 31. März 2023 zurücksenden.
5er Faltkarten A5 de 5er Faltkarten A5 fr 5er Faltkarten A5 it
Wichtiger Heinweis:
Auf einem Unterschriftenbogen dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen politischen Gemeinde unterzeichnen. Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen. Einsenden direkt an das Referendumskomitee Wolfs-Hirten, Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz, Kantonsstrasse 29, 7205 Zizers
Die Aufschaltung bei WeCollect ist in Vorbereitung.
CHWOLF dankt für Eure Mithilfe und Unterstützung!
Jede Unterschrift zählt! Unsere Wölfe werden es Euch Danken!
Weitere Informationen sind auf der Website des Referendumskomitees zu finden
www.nein-zum-jagdgesetz.ch