CHWOLF unterstützt das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz

Medienmitteilung des Verein CHWOLF vom 19. September 2019

Der National- und der Ständerat haben das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen und möchten damit den Schutz des Wolfes und weiterer Tierarten in der Schweiz massiv lockern! CHWOLF kritisiert diese Gesetzesvorlage als grossen Rückschritt und unvereinbar mit den heutigen nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzbestrebungen.

Das Referendum „Nein zum missratenen Jagdgesetz“ der Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, Birdlife Schweiz und unserer Partnerorganisation Gruppe Wolf Schweiz, das sich gegen das revidierte Jagd- und Schutzgesetz richtet und dazu eine Volksabstimmung fordert, steht nun in den Startlöchern. CHWOLF wird dieses Referendum mit allen seinen verfügbaren Mitteln unterstützen.

 

Warum ist dieses Referendum für die Wölfe in der Schweiz so wichtig?

  • Im revidierten JSG sollen Wolfsbestände künftig reguliert werden können, sogar schon bevor sie Schaden angerichtet haben. Bereits wenn Schaden nur möglich wäre, soll eine Abschussbewilligung erteilt werden können. Und es müssen zuvor nicht einmal mehr zumutbare Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden!
  • Zuständig für die Abschussbewilligungen sollen in Zukunft die Kantone und nicht mehr der Bund sein.
  • Der Abschuss von Wölfen soll jeweils vom 1. September bis am 31. Januar ermöglicht    werden.  

 

Es ist tragisch, dass in der heutigen Zeit, wo das Artensterben auch bei uns in der Schweiz massiv fortschreitet, sich unsere Politiker und Räte dermassen gegen die Natur- und den Artenschutz entscheiden! Geschützte Wölfe präventiv zu schiessen, bevor sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zumutbare Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden ist völlig unverständlich und auch nicht vereinbar mit der Berner Konvention!  Das wird zu einer unkontrollierten und artenbedrohenden Dezimierung der Wölfe führen.

Laut Bundesverfassung ist der Bund für den Artenschutz zuständig und darf nicht an die Kantone delegiert werden! Abschussbewilligungen für geschützte Tierarten sollten deshalb nicht von den Kantonen erteilt werden dürfen. Je nach Kanton und lokalpolitischem Druck würde die Umsetzung des JSG anders gehandhabt. Dies ist quasi ein «Freipass» für die Kantone! Ein schweizweites Management der geschützten Grossraubtiere würde so völlig verunmöglicht.

 

Deshalb fordern wir:

  •  Unsere seltenen und geschützten Tierarten dürfen nicht weiter unter Druck kommen!
  •  Abschüsse müssen weiterhin sehr restriktiv und einheitlich genehmigt werden!
  •   Wirksame Herdenschutzmassnahmen müssen für Alle ein MUSS bleiben!

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
Tel. 079 203 24 56,  c.steiner@chwolf.org,  www.chwolf.org


  Medienmitteilung vom 19.09.2019 als pdf

 

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.