Das neue Jagdgesetz spaltet die Umweltverbände!

Medienmitteilung Gruppe «Wolfs-Hirten» und des Verein CHWOLF vom 16. Januar 2023

 

Die «Grossen» wie Pro Natura und WWF verstricken sich in Widersprüchen
Das Parlament hat im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit präventiver Abschüsse von Wölfen, die Schaden verursachen könnten, und damit eine massive Lockerung des Wolfsschutzes.
In der Medienmitteilung vom 15. Januar 2023 erklären Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz sowie die Gruppe Wolf Schweiz, auf ein Referendum gegen das JSG verzichten zu wollen. Dies überrascht, hatten sie sich doch bisher für den Schutz der Wölfe stark gemacht und das letzte missratene JSG im Jahr 2020 erfolgreich bekämpft. Zudem kritisiert Pro Natura in ihrem neusten Magazin vom Januar 2023 das revidierte JSG harsch (siehe Artikel «Massive Schwächung des Wolfsschutzes»). Diese paradoxe Haltung hat in den Sozialen Medien bereits einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Den grossen Umweltverbänden wird vorgeworfen, im Hinblick auf die Wahlen 2023 politische (Mes)alliancen geschlossen zu haben und den Wolf buchstäblich als Bauernopfer über die Klinge springen zu lassen. Wie sonst soll man sich die offensichtlichen Widersprüche erklären

Die «Kleinen» ergreifen das Referendum
In kürzester Zeit formierte sich zum Jahresende 2022 ein Referendumskomitee, das nun als David ohne Hilfe der grossen Naturschutzverbände gegen den Goliath der Bauernlobby in den Kampf zieht. Getragen wird das Referendum vom Verein Wildtierschutz Schweiz, dem Verein CHWOLF, der Gruppe Wolfs-Hirten und weiteren Organisationen.

 

Warum ist dieses Referendum ein absolutes «Muss»?
Einfach gesagt - die Wölfe brauchen als wichtige Player eines funktionierenden Ökosystems unseren Schutz! Das neue JSG lässt deren unsinnige, masslose und unkontrollierbare Tötung zu. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch präventiv, um eventuell mögliche Schäden zu verhindern. Neu dürften Wolfrudel auch in der gesamten Zeitspanne vom 1. September bis am 31. Januar reguliert werden. Die Bestimmung, dass die Wolfspopulation in der Schweiz durch die Abschüsse nicht gefährdet werden dürfe, ist ein Gummiparagraph, denn das JSG macht keine Angaben darüber, was dies konkret bedeutet. Tatsache ist, dass das neue JSG den Abschuss ganzer Rudel ermöglicht.

Zu viel Spielraum bieten auch die Bestimmungen zum Herdenschutz
Zwar müssten zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden, in der Realität werden sie aber oft mangelhaft umgesetzt und zeigen dadurch zu wenig Wirkung. Von den Behörden werden die Schutzmassnahmen trotzdem oft als gut oder genügend beurteilt. Zudem werden von den Kantonen viele Alpen als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft. Diese Alpen gelten auf dem Papier als geschützt, obwohl die Tiere völlig ungeschützt auf den Alpen weiden. Um auf diesen Alpen Schäden zu verhindern, könnten in Zukunft ganze Rudel geschossen werden.

Nicht vereinbar mit der Berner Konvention
Das JSG ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und ist unserer Ansicht nach nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Artensterben bedrohliche Ausmasse annimmt, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb setzen wir uns für den Wolf- und Artenschutz in der Schweiz ein.
Das Referendumskomitee bedauert den Entscheid der grossen Umweltverbände, sich mit einem wolfsfeindlichen und politisch motivierten «Kompromiss» zufrieden zu geben. Das Komitee wird sich mit all seinen verfügbaren Mitteln für das Referendum einsetzen und das erneut missratene Jagdgesetz kippen.
Die Revision des Jagdgesetzes ist ein «gut schweizerischer Kompromiss», gut für die Bauern, Jäger und Wolfsgegner. Einzig der Wolf bleibt auf der Strecke.

Ein ausführliches Argumentarium und Unterschriftenbogen sind auf  www.nein-zum-jagdgesetz.ch  zu finden.

 

Gesamte Medienmitteilung vom 16.01.2023 als pdf

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
c.steiner@chwolf.org,  www.chwolf.org

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