Pressemitteilung vom 04. Juni 2013

CHWOLF verurteilt die Abschussforderung des Walliser Wolfes M35

Nachdem der Wolf M35 letzte Woche in Münster im Obergoms 14 Schafe gerissen hat, fordert die Gommer Bevölkerung und deren politische Vertretung den Abschuss des Wolfes.

Laut dem aktuellen Konzept Wolf Schweiz, darf ein einzelner schadenstiftender Wolf nur zum Ab­schuss freigegeben werden, wenn er innerhalb eines Monates mehr als 25 Schafe reisst, oder inner­halb 4 aufeinander folgenden Monaten mehr als 35 Tiere. Bedingung ist ebenfalls, dass die Nutztiere ausreichend geschützt sind. Nicht oder ungenügend geschützte Tiere dürfen nicht für eine Abschuss- bewilligung angerechnet werden.

Nach Meinung von CHWOLF sind die Bedingungen für den Abschuss des Walliser Wolfes M35 bei Weitem nicht gegeben. Die Präsenz dieses Wolfes ist seit längerem bekannt, und dennoch werden die Herdenschutzmassnahmen unzureichend umgesetzt und die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft.
Der Verein CHWOLF unterstützt Herdenschutzmassnahmen, vor allem den Einsatz von Herden­schutz­hunden und die Behirtung, auf verschiedenen gefährdeten Alpen in diversen Gebieten der Schweiz mit privaten Mitteln. CHWOLF setzt sich stark für einen umfassenden und wirkungsvollen Herden­schutz ein. Unter der aktuellen Situation im Oberwallis ist ein Abschuss von M35 nicht zulässig und für den Verein CHWOLF absolut nicht tolerierbar.

 

  Pressemitteilung vom 04.06.2013 als pdf


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