CHWOLF reicht erneut Strafanzeige ein

31. Januar 2014

CHWOLF hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen den Jäger, der am vergangenen Wochenende im Raum Domleschg einen Wolf geschossen hat, eine Strafanzeige eingereicht.. CHWOLF ist entsetzt über diesen erneuten Wolfsabschuss im Einzugsgebiet des Calandarudels! Es darf einfach nicht sein, dass ein ausgebildeter Jäger einen Wolf nicht erkennt und mit einem Fuchs verwechselt. Das Erkennen können und Unterscheiden der Wildtierarten im Jagdgebiet muss eine absolut zwingende Vorraussetzung für eine Zulassung zur Jagd sein. Und eine Schussabgabe bei nicht vollständig klarer Situation ist ohnehin nicht zulässig.

Aus Sicht von CHWOLF ist dieser Abschuss illegal und muss gemäss den gesetzlichen Möglichkeiten hart geahndet werden.

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