Keine Abschussbewilligung für Wolf im Oberwallis

29. Juli 2014

In den letzten Wochen hat ein Wolf im Gebiet Turtmanntal im Oberwallis 30 Nutztiere gerissen. Trotzdem erteilt der Kanton Wallis keine Abschussbewilligung. Laut Wolfskonzept kann für ein schadenstiftender Wolf eine Abschussbewilligung erteilt werden wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst, innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe tötet.
Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist jedoch, dass die Nutztierhalter die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen haben. Dies war bei den betroffenen Herden nicht der Fall.

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