Wolf im Isenthal wird zum Abschuss freigegeben!

Medienmitteilung des Kantons Uri vom 23. Juni 2015

Wolf im Isenthal  Abschuss verfügt In den vergangenen zwei Wochen hat der Wolf im Gebiet der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen (30 Tiere) und zwei Heimbetrieben (2 Tiere) gesamthaft 32 Schafe gerissen. Rund ein Dutzend Schafe werden noch vermisst.

In der Jagdgesetzgebung ist der Auftrag formuliert, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Konzept über den Umgang mit geschützten Arten wie dem Wolf erstellt. Aktuell gültig ist das Konzept Wolf von 2008. In diesem Wolfkonzept ist geregelt, dass die Kantone für einzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung gemäss Art. 12, Abs. 2, Jagdgesetz erteilt werden kann. Die Schadenschwelle liegt dabei bei 25 gerissenen Nutztieren in einem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten.

Weil der Wolf im betreffenden Gebiet erstmals auftritt werden alle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur noch gezählt, wenn alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Die Schadenschwelle in diesem ist somit deutlich überschritten. Daher hat der Kanton Uri den Antrag gestellt, den schadenstiftenden Wolf zu erlegen.

Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist die interkantonale Kommission vor einem Abschussentscheid zu konsultieren. Diese Kommission setzt sich in diesem Fall aus den Jagdverwaltungen der Kantone UR/NW/OW/LU/BE sowie der Sektion Wildtiere des BAFU zusammen. Am 22. Juni 2015 hat die IKK getagt und einstimmig die fachliche Zustimmung zu einem Abschussentscheid des Kantons gegeben.

Auf Grund der Überschreitung der Schadenschwelle und der fachlichen Zustimmung der Kommission wird Sicherheitsdirektor Beat Arnold heute den Abschuss verfügen. Es geht dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren.

Herdenschutz
Parallel zu diesem Abschussentscheid ist der Herdenschutz gefordert. Hier muss ein Herdenschutz aufgebaut werden um die Herden inskünftig optimal gegen Wolfangriffe schützen zu können. Zukünftig werden für Abschussentscheide in diesem Gebiet nur noch Risse gezählt, bei deren Herden alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen getroffen wurden.

Abschussperimeter, Dauer der Abschussbewilligung
Der Abschussperimeter entspricht dem vermuteten Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes, ausgenommen ist das eidg. Jagdbanngebiet Urirotstock. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet.

>>>  Medienmitteilung des Kanton Uri vom 23.06.2015 als pdf

 ◊

Inhalt


RSS CHWOLF-Feed abonnieren

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.