Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels abgelehnt

Medienmitteilung des Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden vom 06. Januar 2021

 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Gesuch des Kantons Graubünden vom 11. September 2020 betreffend Regulierung des Wolfsrudels "Beverin" abgelehnt. Zu beurteilen waren insbesondere die Risse eines Kalbs auf der Alp Nera am Schamserberg sowie eines Esels auf der Alp Durnan in Andeer. Das BAFU bewertet einzig den Riss des Esels auf der Alp Durnan als Ereignis mit zumutbar geschützten Nutztieren.

Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) hat mit Schreiben vom 11. September 2020 sowie Ergänzungsantrag vom 24. September 2020 um Zustimmung des BAFU zur befristeten Regulierung der Wölfe des Beverinrudels ersucht. Grund des Regulierungsantrags waren grosse landwirtschaftliche Schäden, welche die Wölfe dieses Rudels im Sommer 2020 verursacht haben. Ausserdem wies der Kanton darauf hin, dass der bestätigte Riss bei einem Kalb aus einer Mutterkuhherde am 12. August 2020 und der Riss eines Esels auf der Alp Durnan vom 21. September 2020 eine neue Dimension in dieser konfliktbringenden Entwicklung des Wolfsrudels am Beverin darstelle.

Das BAFU bewertet einzig den Riss des Esels auf der Alp Durnan als Ereignis mit zumutbar geschützten Nutztieren. Es bedenkt, dass die Kantone bei der Beurteilung der Anzahl an gerissenen Tieren der Rinder- oder Pferdegattung von der für Schafe und Ziegen festgelegten Mindestzahl in angemessenem Umfang abweichen dürfen. Das BAFU kommt aber zum Schluss, dass ein gerissener Esel noch keinen "grossen Schaden" gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darstelle, welcher die Regulation des Wolfes als geschützte Tierart rechtfertigen würde. Das gerissene Kalb wird vom BAFU aufgrund seines Alters als Weidegeburt beurteilt und deshalb zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs als ungeschützt angesehen.

gesamte Medienmitteilung des Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden vom 06.01.2021 als pdf

 

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