Neue Revision des Jagdgesetzes für die Regulierung des Wolfs

Medienmitteilung des Bundes vom 18. Januar 2022

 

Die Umweltkommission des Nationalrates stimmt der parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission zu für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes. Ein breit abgestützter Kompromiss verschiedener Interessenvertreter macht den Weg frei für eine erneute Gesetzesänderung mit dem Schwerpunkt der Bestandesregulierung beim Wolf.

Die Kommission hat eine Anhörung mit den Kantonen und verschiedenen Schutz- und Nutzungsorganisationen durchgeführt. Die Organisationen haben sich im Laufe des vergangenen Jahres auf einen Kompromiss für eine Änderung des Jagdgesetzes geeinigt, bei der eine Flexibilisierung im Umgang mit dem Wolf im Zentrum steht. Durch eine proaktive Regulierung sollen die Wolfbestände regional auf einem für die Tierhaltung tolerablen Niveau gehalten werden können, ohne die Bestände zu gefährden. Die Herdenschutzmassnahmen sollen weiterhin aufrechterhalten und möglichst vollumfänglich abgegolten werden. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone bleibt bestehen. Die Kommission hat die zielgerichtete Zusammenarbeit begrüsst und den konsolidierten Kompromiss gewürdigt. Sie stimmt vor diesem Hintergrund der Kommissionsinitiative der UREK-S (21.502) mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, damit sie rasch einen entsprechenden Vorentwurf ausarbeiten kann. Sie hat auch – um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen – die parlamentarische Initiative (21.481) mit 13 zu 8 Stimmen und 3 Enthaltungen unterstützt.

 

gesamte Medienmitteilung des Bundes vom 18.01.2022 als pdf

Eingereichter Text der Kommissionsinitiative der UREK-S (21.502) «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» als pdf

Eingereichter Text der parlamentarischen Initiative (21.481) «Zukunftsgerichtetes Wolfsmanagement. Für ein Miteinander von Grossraubtieren, Alpnutzung, Siedlung und Tourismus» als pdf

 


Anmerkung von CHWOLF

CHWOLF distanziert sich ausdrücklich von diesem Kompromiss der erneuten Gesetzesänderung, zu welchem sich verschiedene Naturschutz- und Nutzungsorganisationen geeinigt haben. Eine explizit präventive Regulierung von Wolfsbeständen oder die präventive Entnahme von ganzen Wolfsrudeln als zusätzliche Schutzmassnahme, wie es in der erneuten Revision des Jagdgesetzes vorgesehen ist, ist für CHWOLF nicht akzeptierbar und klar der falsche Weg. Die Stimmbevölkerung hat im Herbst 2020 mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetztes eine präventive Wolfsregulierung klar abgelehnt.

Eine streng geschützte Tierart präventiv auf Basis von kommerziellen Interessen zu regulieren ist respektlos und mit einem nachhaltigen Natur- und Artenschutz nicht vereinbar.
Mit der präventiven Regulierung von Wolfsbeständen setzt unsere Politik falsche Zeichen. So werden sich leider viele Nutztierhalter auf den Wolfsabschuss verlassen, anstatt den Herdenschutz seriös umzusetzen.


Präventive Wolfsabschüsse, oder gar die Entnahme von ganzen Rudeln, sind keine nachhaltigen Lösungen und bringen allenfalls eine kurzfristige Beruhigung der Situation und der Bevölkerung. Die nächsten Wölfe werden folgen und sich erneut niederlassen.
Um Schäden an Nutztierherden langfristig effizient zu vermeiden, braucht es zwingend ein Umdenken im Schutz der Nutztiere, eine Intensivierung des Herdenschutzes und eine bessere und faire Entschädigung für die Herdenschutzbemühungen.
Auch breiten sich Wölfe nicht unkontrolliert in einem Gebiet aus. Ein Wolfsrudel nutzt ein Territorium von ca. 150 – 300 km2. In diesem Gebiet lebt nur eine Wolfsfamilie, welche aus den Elterntieren und ihren Jungen besteht (im Durchschnitt ca. 8-10 Tiere). Die Wolfsbestände regulieren sich durch die Abwanderung von Jungtieren und der natürlichen Sterblichkeit ganz von selbst, die Natur braucht dafür keine präventiven Eingriffe von Menschen.

Ein Zusammenleben Mensch – Natur mit grossen Beutegreifern ist möglich, bedingt jedoch den Willen und das entsprechende Verständnis der Menschen.

 

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