Schutzstatus des Wolfes in Europa und in der Schweiz

Der Wolf (Canis lupus) war bis vor kurzem durch internationale Übereinkommen und durch nationale Gesetzgebungen in vielen Ländern streng geschützt. Damit war der Wolf, der noch  bis ins 1900 Jahrhundert mit allen Mitteln und sanktioniert durch staatliche Abschussprämien verfolgt wurde, zu einer der bestgeschützten Tierarten Europas geworden.

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 03. Dezember 2024 den Antrag der EU, den Schutzstatus des Wolfes von streng geschützt (Anhang II) auf geschützt (Anhang III) herabzustufen, angenommen.

Die Änderungen sind am 07. März 2025 in Kraft getreten. Der Wolf ist somit EU weit nur noch eine geschützte und nicht mehr eine streng geschützte Art.

Ausnahme sind die Tschechische Republik, Monaco und das Vereinigte Königreich. Diese drei Staaten haben den Entscheid der Rückstufung des Schutzstatus nicht akzeptiert und haben eine Beschwerde eingereicht. In diesen drei Ländern bleibt der Wolf eine streng geschützte Art.

 

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.