Organisation und Umsetzung des Konzept Wolf Schweiz

Die nationale Arbeitsgruppe Grossraubtiere (AG Grossraubtiere)

Die AG Grossraubtiere setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes, der Kantone, deren nationalen Interessensverbände und der Wissenschaft. Sie ist mit den folgenden Aufgaben betreut:

    • beratet das BAFU bei der Ausarbeitung und Aktualisierung der Konzepte nach Artikel 10 Absatz 6 JSV
    • erörtert Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Grossraubtieren
    • gewährleistet Erfahrungs- und Wissenstransfers zuhanden von Entscheidungsträgern
    • Führung eines lösungsorientierten und konstruktiven Dialogs


Das BAFU (Bundesamt für Umwelt)

Im Wolfsmanagement hat das BAFU gemäss dem eidg. Jagdgesetz die Oberaufsicht (Art. 25 JSG). Konkret ist das BAFU für die folgenden Aufgaben zuständig:

    • erarbeitet Richtlinien für das Wolfsmanagement. Dabei sorgt es für den Einbezug der nationalen Verbände der direkt Betroffenen durch die Führung einer «Arbeitsgruppe Grossraubtiere», in welcher andere Bundesämter, die Kantone und die Betroffenen nationaler Interessenverbände vertreten sind
    • unterstützt die Kantone bei der Überwachung des Wolfbestandes auf ihrem Gebiet
    • sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Erfassung der Schäden durch Wölfe an Nutztieren
    • sorgt in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Landwirtschaft und gemäss der Richtlinie des BAFU zum Herdenschutz:
      – für die Entwicklung von Massnahmen zur Schadenverhütung,
      – für die Beratung und die Koordination bei der Umsetzung dieser Massnahmen,
      – für die Abschätzung der ökonomischen Folgen
    • begleitet und überwacht die Umsetzung des Konzepts Wolfs Schweiz durch die Kantone
    • stellt den Kantonen die nötigen Grundlagen über den Umgang mit Wölfen für die Information und Aufklärung der Bevölkerung und spezifischer Interessengruppen zur Verfügung
    • finanziert die Organisationen beauftragt mit der Überwachung des Wolfsbestandes und die Analyse von Riss- oder Wolfskadavern
    • sorgt bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung spezieller wissenschaftlicher Projekte zur Ausbreitung, dem Verhalten und der Populationsdynamik des Wolfs sowie dessen Auswirkungen auf die Beutetierpopulationen
    • pflegt den internationalen Kontakt auf Fachebene, um allenfalls das Management der gemeinsamen Wolfspopulation zu koordinieren


Die Kantone

Die Kantone vollziehen das Wolfsmanagement auf ihrem Gebiet (Art. 25 JSG). Die folgenden Punkte gehören in ihren Aufgabenbereich:

    • das Sammeln von allen Hinweisen und Beweisen die auf Wolfspräsenz hindeuten und die laufende Information des BAFU über die Situation in Gebieten mit Wölfen
    • die Überwachung des Wolfsbestandes auf ihrem Gebiet
    • die umgehende Information des BAFU, der für die nationale Überwachung des Wolfsbestandes zuständigen Institution (zur Zeit KORA3 ) und die für den Herdenschutz zuständige nationale Stelle (zur Zeit AGRIDEA4 ) bei vermuteten oder nachgewiesenen Schäden durch Wölfe oder anderen Anzeichen für deren Präsenz (z.B. Risse an Wildtieren u.a.)
    • die Planung und Umsetzung des Herdenschutzes gemäss der Richtlinie des BAFU zum Herdenschutz
    • den Einbezug und die Information der lokalen und regionalen Behörden sowie der kantonalen Vertreter der einzelnen betroffenen Interessengruppen (Transparenz)
    • für die Berücksichtigung des Einflusses des Wolfs bei der jagdlichen und forstlichen Planung sowie bei der Erhaltung der einheimischen Arten- und Lebensraumvielfalt
    • die Erteilung und den Vollzug von Abschussbewilligungen, in Absprache mit der IKK und nach Zustimmung des BAFU bei einer Regulierung
    • die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem BAFU

3KORA: Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz; www.kora.ch

4AGRIDEA Lausanne; www.agridea.ch

Die Interkantonale Kommission (IKK)

Da sich in der feingegliederten Schweiz die Lebensräume von Grossraubtieren vielfach über mehrere Kantone erstrecken wird die Schweiz für das Management der Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs in 5 Haupt-Kompartimente aufgeteilt, welche aus einem oder mehreren Kantonen oder Teilen davon bestehen können. In einem Kompartiment wird beim Auftreten von Wölfen eine interkantonale Kommission gebildet. Diese besteht aus je einem Vertreter der betroffenen Kantone und des BAFU.

Die Interkantonale Kommission ist zuständig für:

    • die Datenerhebung für die Überwachung des Wolfbestandes
    • die Abgrenzung der Gebiete für regulatorische Massnahamen
    • die Anwendung von Herdenschutzmassnahmen gemäss der Richtlinie des BAFU für die Erteilung von Abschussbewilligungen; sie berücksichtigen dabei das Kapitel 4.5. dieses Konzepts
    • Die Öffentlichkeitsarbeit
    • Die Absprache mit und die Information von benachbarten Kompartimenten oder des angrenzenden Auslandes

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